Allgemeine Geschäftsbedingungen der KULAK Dienstleistungsgruppe
1.)
Die Ausführung des umseitigen bestätigten Auftrages erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als
anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die individuell vertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort, auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme.
Der Vertrag wird für die Dauer von 12,24,36 Monaten nach Wunsch abgeschlossen. Dieser verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor seinem
Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang beim
Kündigungsempfänger.
Bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser gegenüber dem Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der Vergütung, die der Auftragnehmer bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung erhalten würde. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers bleibt unberührt.Für jeden Vertragsabschluß gelten die in diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise.
2.)
Vor der Tätigkeitsaufnahme sind unsere Mitarbeiter bei Bedarf in die räumlichen Gegebenheiten einzuweisen. Es obliegt dem Auftraggeber die Mitarbeiter auf nicht erkennbare, eventuelle Schadensrisiken
bei Durchführung der vertraglichen Leistung hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber den entsprechenden Hinweis, kann er wegen einer insoweit eingetretenen Beschädigung Schadensersatzansprüche nicht
geltend machen.
Reinigungspersonal
Die KULAK Dienstleistungsgruppe stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste
Arbeitskleidung sorgt die KULAK Dienstleistungsgruppe
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der KULAK Dienstleistungsgruppe
überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Der Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der KULAK Dienstleistungsgruppe Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick
in Schriftstücke, Akten , Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden,
unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der KULAK Dienstleistungsgruppe herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die KULAK Dienstleistungsgruppe
3.)
Die von uns zu leistenden Arbeiten werden unter Berücksichtigung der geltenden berufsgenossenschaftlichen,
ordnungsrechtlichen und fachlichen Vorschriften und Regeln erbracht.
4.)
Zahlung
Unsere Leistungen werden mit den vereinbarten Preisen abgerechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle
der Begebung von Schecks und Wechsel, werden diese nur erfüllungshalber angenommen.
Nach Ablauf der zehntägigen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum tritt, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte, Verzug im Sinne des BGB ein. Mit Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %über dem jeweilig gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines eventuellen weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.)
Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Leistung bestehen nur, wenn ein Termin ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart worden ist, oder wenn nach Eintritt des Verzuges eine
angemessene Nachfrist gesetzt wurde und fruchtlos verstrichen ist. Der Umfang der Schadensersatzansprüche regelt sich nach dem Gesetz. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Folgeschäden
ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden wegen grober Fahrlässigkeit oder Verzuges unserer Mitarbeiter eingetreten ist.
Schäden werden nur durch unsere Versicherung geregelt und bezahlt. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn uns nachgewiesen werden kann,
dass unsere Mitarbeiter auch insoweit
grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
6.)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung unserer Leistung diese umgehend zu besichtigen und auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Unterlässt er dies, gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei
genehmigt.
Sollten an der von uns erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber diese
umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich, spezifiziert zu rügen. Er hat diese Mängel dann so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der Mängel ohne weitere Nachforschungen
umgehend möglich ist.
Wir sind dann verpflichtet und berechtigt, für eine unentgeltliche Nachbesserung zu sorgen. Sollten wir dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der
Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlos verlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der Rügepflicht in der oben
bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sämtliche ihm zustehenden Ansprüche wegen tatsächlich vorhandener oder vermeintlicher Mängel in unserer Leistung.
7.)
Soweit rechtlich zulässig, wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die von uns zu erbringende Leistung erbracht wird.
Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ihr KULAK Dienstleistungsgruppe
Zert-Nr.07-8492163011
Mitglieds.Nr-1172
PQualität
PFlexibel
PZuverlässig
PKompetent
PIndividuell
PFachberatung